Was versteht man unter Bildungsurlaub?
Unter Bildungsurlaub versteht man den Rechtsanspruch von Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmern gegenüber den Arbeitgebern auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der beruflichen Weiterbildung und / oder der politischen Bildung dienen. Ein Sprachkurs, der u. a. zur Verbesserung der sprachlichen Kompetenz dient, kann als Bildungsurlaub anerkannt werden. Je nach Bundesland können 5 oder 10 Tage Bildungsurlaub gestattet werden. Die Anerkennung des Sprachkurses muss vom Kultusministerium im jeweiligen Bundesland anerkannt sein oder das Kultusministerium akzeptiert die Anerkennung eines anderen Bundeslandes. Da keine einheitliche Regelung hinsichtlich des Bildungsurlaubs existiert, bitten wir Sie, mit Ihrem Arbeitgeber frühzeitig abzuklären, ob und wann Sie Bildungsurlaub nehmen können.
Für die folgenden Bundesländer bestehen keine Bildungsfreistellungsgesetze: Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Bitte informieren Sie sich über die detaillierten Bestimmungen direkt bei dem jeweiligen Kultusministerium in Ihrem Bundesland.
Welche Sprachdirekt-Englischkurse sind als Bildungsurlaubskurse anerkannt?
Sowohl der Intensiv Englischkurs Plus als auch der Intensiv Business Englischkurs sind als Bildungsurlaub registriert. Derzeit besteht die Anerkennung dieser Intensiv Englischkurse für die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Berlin.
Fragen Sie bei uns stets an, ob eine Anerkennung zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland gegeben ist. Gegebenenfalls nehmen wir die Anmeldung für Sie vor, ohne dabei für Sie Kosten oder Zeitaufwand entstehen zu lassen. Teilen Sie uns daher bitte vor Ihrer Buchung mit, ob Sie den Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt haben möchten.
Adressen einiger zuständiger Ministerien:
Berlin | Hamburg Behörde für Bildung und Sport Amt für Bildung Landeszentrale für politische Bildung - Bildungsurlaub - Hamburger Straße 131 22083 Hamburg Tel.: 040 / 42863 - 3322 Fax: 040 / 42 79 67 - 080 |
Hessen Hessisches Sozialministerium - Referat IV 8B - Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden Tel.: 0611 / 817 - 3673 Fax: 0611 / 890 - 8421 Internet: www.bildungsurlaub.hessen.de | Niedersachsen Niedersächsischer Bund für freie Erwachsenenbildung e.V. - Verwaltungsstelle - Marienstraße 9 - 11 30171 Hannover Tel.: 0511 / 36491 - 23 Fax: 0511 / 36491 – 40 |
Schleswig-Holstein Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, Referat VII 33 Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Tel.: 0431 / 988 - 4644, -4821 Fax: 0431 / 988 - 4812 Internet: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/bildungaub.htm | Rheinland-Pfalz |